Wie wurde gezählt?

Grundlage für die Zählung war ein detaillierter Vordruck, in dem der Reihe nach einzutragen war: Laufende Nummer; Ob männlichen oder weiblichen Geschlechts; Vor und Zunamen; Jahr und Tag der Geburt; Geburtsort; Kirchspiel, wohin der Geburtsort gehört, Stand und Gewerbe, Grundbesitz, Wie lange er schon hier ist, Ob ledig oder verheiratet, Religion und zusätzlich das Feld Allgemeine Bemerkungen. Aufgenommen wurden nacheinander alle am Zählort angetroffen Personen, doch auch vorübergehend Anwesende und Abwesende wurden, mit Ausnahme der Seestädte; aufgenommen, obwohl die Verordnung von 1819 dies nicht vorsah. So wurde beispielsweise in Güstrow über die Tochter des Glasers Martin Albrecht, Dorothea Albrecht, vermerkt, sie sei „einstweilen zum Besuch in Strelitz“ und umgekehrt verzeichnete der Zähler über Carolina Messin, geb. Ohden, sie halte sich, „um sich von ihrer Krankheit zu befreien“ bei ihrer Schwägerin, der Torschreiberwitwe Elisabeth Messin, geb. Kröger, in Güstrow auf. Von Seeleuten hieß es häufig „auf einem Schiff nach England“ und bei Soldaten finden wir die Angabe, wo sie stationiert waren, beispielsweise „Musketier bei der 3ten Compagnie des 2ten Bataillons“ und von Studenten dementsprechend „studiert in Marburg“. Die Zähler entwickelten, wie sich bei der Bearbeitung der Listen schnell herausstellte, jeweils einen eigenen ‚Stil’ der Aufnahme. Einige nutzten das Feld der Zunamen auch für die Geburtsnamen der Frauen, andere schienen das Feld Bemerkungen besonders gern zum Notieren von Zusatzinformationen zu nutzen. Gefunden wurden vereinzelt Angaben zum Gesundheitszustand, wie „an allen Gliedern gelähmt“ (Kl. Welzin), „liegt seit 6 Jahren auf dem Krankenbette“ (Gr. Brütz), „taubstumm“ (Parchim) oder gar „blödsinnig“. Doch auch Angaben, dass es sich bei Geschwistern um Zwillinge oder gar Drillinge handelte, wurden im Feld ‚Bemerkungen’ aufgenommen, wie ebenfalls die Tatsache, dass ein junger Mann „der Ernährer einer alten Mutter und 4 vaterloser Geschwister“ oder eine Frau „von ihrem Manne verlassen“ sei. Der häufigste Eintrag ist allerdings von den Pastoren vorgenommen worden, die die Angaben, wenn möglich, mit den Kirchenbüchern verglichen und bezieht sich auf uneheliche Kinder: Dann findet sich das vernichtende „spurius!“ oder weiblich „spuria!“ in den Bemerkungen. Diese zusätzlichen Angaben erhöhen den Quellenwert der Volkszählung von 1819 trotz ihrer Unregelmäßigkeit, wurden sie doch sonst in der Regel erst Ende des 19. Jahrhunderts in anderen Volkszählungen abgefragt.