Warum wurde die Volkszählung vorgenommen?
Anlass gab die Militärverfassung des Deutschen Bundes, nach der die 41 einzelnen Bundesstaaten im Höchstfall 1,8% ihrer Bevölkerungszahl an Kontingentstruppen zu stellen hatten. Da konkrete Bevölkerungszahlen für beide Mecklenburg fehlten, ordnete Großherzog Friedrich Franz I. von Mecklenburg Schwerin am 18. Juni 1819 die Volkszählung an. Im kleineren M.-Strelitz war bereits 1817 gezählt worden, die Listen sind nicht erhalten. Landesherrliche Beamte, städtischer Magistrate, Ortsobrigkeiten und Gutsbesitzer erhielten die Anweisung, im August 1819 die Zählung vorzunehmen. Die Zähler hatten von Haushalt zu gehen und die Daten der dort lebenden Personen nacheinander zu erfassen. Dies nahm mehr Zeit in Anspruch als von herzoglicher Seite vorgesehen, und so verschob sich der Abgabetermin von Ende August auf Mitte November, dann auf Anfang Dezember. Die letzten Fragebögen gingen schließlich im Februar 1820 ein.