Die Volkszählung von 1819 im Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin
„Volkszählungen erfassen und beschreiben den gesamten Bevölkerungsstand eines bestimmten Gebietes zu einem bestimmten Zeitpunkt quantitativ und qualitativ nach spezifischen individuellen Merkmalen.“ Zu dieser Universalität hinsichtlich der Aufnahme aller Personen und der Individualität bezüglich der namentlichen Registrierung, sollte nach modernem Verständnis die Simultanität der Datenaufnahme und die Periodizität einer regelmäßigen Wiederholung kommen. Die Gleichzeitigkeit der Zählung war nur schwer durchzusetzen, und zu einer Wiederholung kam es in Mecklenburg Schwerin erst in den Jahren 1866/67, dennoch sind die Volkszählungslisten von 1819 ein Quellenbestand von besonderer historischer Bedeutung.
Die deutschen Staaten des 19. Jahrhunderts sahen nur wenig Notwendigkeit darin, bevölkerungsstatistisches Material nach der Auswertung aufzubewahren, und so sind es im deutschsprachigen Raum vor allem das Thüringische Staatsarchiv in Meiningen und das Landesarchiv in Schwerin, die über annähernd vollständiges Material verfügen.
Die Volkszählung von 1819 wird darüber hinaus hinsichtlich der Dichte ihrer Erhebung „mit an der Spitze der deutschen Volkszählungen“ stehend charakterisiert, und dass, obwohl Mecklenburg erst 1851 ein eigenes statistisches Büro erhielt.
Literatur: Matthias Manke, Die Volkszählungen des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin in den Jahren 1819 und 1867 unter Mitberücksichtigung der Volkszählung des Jahres 1866, in, Genealogie 27/3-4 (2005), S. 449-468.